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    Überlassung des Helty-Logos und von Kommunikationsmaterialien Helty srl Unipersonale (im Folgenden Helty genannt) gewährt dem unterzeichnenden Partner das Recht, Bilder, Texte und Videos zu verwenden, die von Helty selbst geliefert wurden und sich auf seine Produkte und sein Unternehmen beziehen, auch in Übereinstimmung mit den Artikeln 10 und 320 des Zivilgesetzbuches und den Artikeln 96 und 97 des Gesetzes 22.4.1941, Nr. 633, dem Gesetz über das Urheberrecht, und seine Bilder auf der Internetseite, in gedruckter Form und/oder in anderen Verbreitungsmitteln zu veröffentlichen und zu verbreiten. Insbesondere gewährt Helty dem Vertragspartner das Recht, sein Logo zu verwenden. Das Recht zur Nutzung des zur Verfügung gestellten Materials wird für die Dauer der Kooperationsbeziehung zwischen Helty und dem abonnierenden Partner eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dieses Recht gilt nicht für Materialien, die nicht von Helty zur Verfügung gestellt wurden, auch wenn sie mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, und von denen das Unternehmen durch andere Quellen Kenntnis erlangt hat. Der abonnierende Partner verpflichtet sich, das zur Verfügung gestellte Material ausschließlich in Verbindung mit dem Unternehmen Helty und in Verbindung mit dem Namen oder dem Logo von Helty zu verwenden. Das Material ist so zu vervielfältigen, wie es geliefert wurde, und darf nicht umgestaltet oder verändert werden. Der Partner verpflichtet sich, das zur Verfügung gestellte Material in Übereinstimmung mit den grafischen Vorschriften von Helty zu verwenden und es nicht in einer Weise zu nutzen, die dem Image von Helty schaden könnte. Jede Verwendung des oben genannten Materials muss jedoch im Voraus von der Marketingabteilung von Helty genehmigt werden.